AGBS
Hier finden sie alle rechtlichen Informationen
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB´s regeln das Verhältnis zwischen der Firma "Brennholzservice Alexander Schmalstieg", nachfolgend "Verkäufer", und dem Endverbraucher, nachfolgend "Käufer"genannt.
1.2 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch Auftragserteilung zum Vertragsbestandteil. Abweichende und zusätzliche Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Abgabe und Lieferung von Produkten
2.1 Für die richtige Auswahl von Produkten insbesondere Art, Menge und Maße ist der Käufer verantwortlich. Die Angaben von Mengen, Maßen, Trockenheitsangaben und Qualitäten unterliegen den bei Naturprodukten üblichen Schwankungen. Als "trocken" bezeichnete Ware wird von uns stichprobenartig geprüft und hat einen Feuchtigkeitsgehalt unter 25% beim Verladen. Spätere Reklamationen aufgrund einer Verschlechterung des Feuchtigkeitsgehalt durch falsche Lagerung oder Witterungseinflüsse sind ausgeschlossen. Nicht ausdrücklich als "trocken" deklariete Ware ist nicht zum sofortigen Abbrand geeignet und muss vom Kunde entsprechend gelagert werden.
2.2 Wir weisen darauf hin, dass wir Brennholz und Kaminholz lose mit dem PKW als Schüttraummeter (SRM) verkaufen. Ein SRM entspricht ca. 0,5 - 0,7 Kubikmeter aufgestapeltem Holz.
2.3 Weiter weisen wir daraufhin, dass es sich bei unserem Kaminholz nicht ausschließlich um Stammholz handelt und die Standardgröße von 33 cm oder 25 cm nicht immer eingehalten werden kann. Es befinden sich auch zum Teil kleinere oder größere Stücke Brennholz in der Lieferung. Dieses beeinträchtigt aber die Qualität, sowie die gelieferte Menge nicht.
2.4 Bestellte und/oder verladene Mengen (Schüttraummeter [Srm]) sind grundsätzlich als ca. Angaben zu betrachten. Abweichungen von bis zu 10 Volumen % von der bestellten Menge sind vom Kunden zu akzeptieren. Spätere Reklamationen können nicht berücksichtigt werden. Sollte beim Verladen, das Volumen durch den Käufer verdichtet werden, kann das tatsächliche Volumen vom dem ermittelten Volumen des Verkäufers deutlich abweichen und berechtigt dadurch nicht zur Reklamation.
2.5 Grundsätzlich gilt für alle Produkte, soweit nicht anders vereinbart, Abholung. Lieferung gegen Aufpreis ist möglich bzw. Preisliste beachten.
2.6 Bei Lieferung muss gewährleistet sein, dass zum Abladetermin der Käufer oder dessen Vertreter vor Ort ist und die Lieferung in Empfang nehmen kann. Die Lieferung erfolgt frei Bordsteinkante. Vom Käufer wird eine Abladestelle zugewiesen. Abgekippt wird im Beisein des Käufers auf dessen Verantwortung. Die Einlagerung erfolgt durch den Käufer. Vereinbarte Liefertermine die vom Käufer nicht eingehalten werden, berechtigen zur Abrechnung der entstandenen Kosten. Bei einer durch den Käufer schuldhaft verursachten Störung der Zu- und Abfahrt bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, die Standzeit zu berechnen.
3. Qualität und Gewährleistung
3.1 Mängelrügen sind spätestens zehn Kalendertage nach Empfang der Ware schriftlich gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen.
3.2 Bei begründeten Mängelrügen steht dem Käufer grundsätzlich nur das Recht auf Minderung zu. Sollte der Mangel schuldhaft vom Verkäufer verursacht worden sein, erfolgt eine entsprechende Nachlieferung fehlerfreier Ware innerhalb angemessener Frist.
3.3 Für die bestimmungs- und ordnungsgemäße Anwendung der Holzbrennstoffe ist ausschließlich der Käufer verantwortlich. Jegliche Haftung für Schäden durch Anwendung der Holzbrennstoffe wird ausgeschlossen.
4. Angebot, Auftrag und Bestellung
4.1 An schriftliche Angebote und Aufttragsbestätigungen hält sich der Verkäufer, sofern keine anderen Fristen vereinbart werden, 30 Kalendertage nach Angebotsdatum.
4.2 Jeder Vertragsabschluß erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Nicht vorhergesehene Betriebsstörungen, höhere Gewalt, behördliche Anordnungen, Defekte an Transportmitteln, Beschaffungsschwierigkeiten, Stau oder ähnliches.
4.3 Telefonisch erteilte Aufträge gelten als verbindlich, wie auch schriftlich erteilte Aufträge. Die Gültigkeit dieser Vorschriften gilt bei telefonischen Aufträgen als vereinbart.